Kann man aber bei einem Gamekey der nur einmal benutzt werden kann, von Gebrauchtsoftware reden? Und wie ich dieses Gesetz hier BGH, Urteil vom 11.02.2010 lese, handelt es sich dabei ob man denn seinen Account weiterverkaufen darf und die DVD-ROM auf der besagtes Programm drauf ist. Von einem Gamekey der ja offenbar schon benutzt wurde, ist nicht die Rede.
Nachtrag
Zitat, PC Games Hardware: "Das Ergebnis dieser juristischen Entscheidung mag absurd erscheinen, ist aber eine korrekte Auslegung der aktuellen Gesetzeslage. Der Datenträger mit der darauf befindlichen Software darf veräußert werden. Das Nutzungsrecht am Spiel und der Online-Account selbst aber nicht. Der florierende Gebrauchtmarkt von PC-Spielen kam dadurch fast gänzlich zum Erliegen."
Bei einem Auto gelten aber nicht die Urheberrechte. Ich bin da ein paar Seiten im Internet nur überflogen, mangels Zeit, und der Eindruck den ich über dieses Thema bekommen hab ist, daß die Deutsche Autoindustrie diesen Re-Import, durch die Urheberrechte verbieten wollte, ihr es aber nicht gelungen ist. Und bei den Re-Importen wird die Tatsache ausgenutzt daß in manchen Ländern so hohe Steuern auf Pkw erhoben werden, daß diese für den Otto Normal Verbraucher kaum Kaufbar wären, wenn die Pkw zu in Deutschland üblichen Preisen verkauft würden. Aber das ist ein anderes Thema.
Soweit ich das beurteilen kann, bestand zwischen dem Hersteller und dem Kunden (der diese Keys weiterverkaufen wollte), gar kein Vertrag.
Der Kunde hat diese Keys von einem Mittelsmann, der die Erlaubnis des Herstellers hatte diese weiterzuverkaufen zwar gekauft, damit aber nur das Recht diese zu benutzen erworben, aber nicht diese weiterzuverkaufen ohne die Erlaubnis des Herstellers.
Ist genau die gleiche Situation wie oben. Wenn ich mir einen Gamekey kaufe, erwerbe ich damit das Recht diesen zu benutzen, aber noch lange nicht das Recht in gewinnbringend weiterzuverkaufen, ohne die Erlaubnis des Herstellers. Und das es dem Interesse des Herstellers widerspricht ist auch wohl nachzuvollziehen, würde mir auch nicht gefallen wenn jemand mit meiner Arbeit sein Geld verdient und ich nichts davon habe.
Hier handelt es sich aber nicht um einen Umzug oder Urlaub, sondern um Handel im großen Stil, also ist das auch nicht dasselbe. Es ist ganz was anderes wenn ich mir aus dem Urlaub eine Stange Zigaretten mitbring oder gleich mal mit einem vollbeladenem Laster vorfahre. Gut hier hindern mich die Zollbestimmungen es zu tun, aber wo bleibt denn da die vielgelobte Freie Marktwirtschaft?